Arbeitnehmer:innenschutz

Schutz vor sexueller Belästigung

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist – neben den individuellen Auswirkungen für Betroffene und das Arbeitsverhältnis – eine systematische Geschlechterdiskriminierung. Folglich liegt es in der Verantwortung von der Arbeitgeberin, dieser besonders schwerwiegende Diskriminierungsform keinen Raum zu geben und für einen sicheren Arbeitsort zu sorgen.

Einschliesslich der sozialen Verantwortung ist die Arbeitgeberin gemäss Artikel 328 des Obligationenrechts verpflichtet, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um seine Arbeitnehmer:innen zu schützen. Denn die rechtliche Fürsorgepflicht umfasst nicht nur das Unterlassen von Diskriminierungen, sondern auch den Schutz vor Dritten. Bei einem Übergriff muss die Arbeitgeberin folglich nachweisen, dass Präventionsmassnahmen umgesetzt worden sind und somit die Schutzpflicht gegenüber den Arbeitnehmer:innen eingehalten wurden. Falls dies nicht der Fall ist, kann die Arbeitgeberin zu Entschädigungszahlungen verpflichtet werden.

Nebst gesetzlichen Verboten ist Präventionsarbeit das wirksamste Instrument zur Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. In der Literatur und Praxis werden verschiedene Massnahmen für Betriebe vorgeschlagen, um Präventionsarbeit zu leisten. Diese sollten idealerweise aufeinander abgestimmt und auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig umgesetzt werden.

Das Produkt «Arbeitnehmer:innenschutz» der Aquilaw setzt bei diesen empfohlenen Massnahmen an und unterstützt die Prävention auf verschiedenen Ebenen. Das Angebot beinhaltet nachfolgende Leistungen:

Unser Dienstleistungen

  • Überprüfung und Überarbeitung von Arbeitsverträge, Betriebsreglementen und Personalreglementen
  • Regelmässige Infomails an die Arbeitnehmenden und Vorgesetzen mit Hinweisen zu den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer:innen sowie konkrete Fallbeispiele
  • Externe und der Geheimhaltung verpflichtete Vertrauensperson für Betroffene sowie für alle Beschäftigten des Betriebs
  • Case Management oder Beratung bei Anfragen von involvierten Personen (Betroffene, Beobachtende, Belästigende)
  • Schulungen für Arbeitnehmende und Führungspersonen

Die Kosten berechnen sich je nach Leistungen und Anzahl Arbeitnehmende. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir eine individuelle Offerte zusammenstellen können.